In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Im Rahmen der Einschulungsveranstaltung in öffentlichen Grundschulen findet deshalb kein Gottesdienst statt. An religiös ausgerichteten Schulen in freier Trägerschaft findet die Einsegnung der Schulanfänger entsprechend der Konfession in Räumen der Kirche statt.
Dem an einigen öffentlichen Grundschulen großen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund gerecht werdend, finden manchmal religiöse Rituale der Einsegnung als Teil der schulischen Feier ihren Platz.