Wenn Gründe vorliegen, die den Schulstart in einer anderen als der deinem Wohnort zugeordneten Schule rechtfertigen, kannst du einen Antrag auf die Aufnahme deines Kindes an dieser (anderen) Schule stellen. Dein Antrag wird geprüft und darüber entschieden. Wenn der Bescheid über deinen Antrag nicht deinen Wünschen entspricht, gibt es Möglichkeiten, auf dem Wege des Rechtsbehelfs einen Widerspruch einzulegen oder infolgedessen auch den Klageweg beim Verwaltungsgericht zu gehen.
Wenn du als Sorgeberechtigte die Einschulung deines Kindes an einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) beabsichtigst, steht dir ein Wahlrecht zu. Die Aufnahme dort geschieht nach den von dieser Schule aufgestellten Regularien. Die Grundlage des Schulbesuches dort basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und der Schule.