Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden besondere Bedürfnisse deines Kindes erfasst, auch die, die dir bereits bekannt sind. Sind es Besonderheiten, die einer Förderung deines Kindes bedürfen, werden von Amts wegen mit deiner Zustimmung weitere Untersuchungen und Tests veranlasst, sodass in deren Ergebnis in der Schule dem besonderen Bedarf deines Kindes an förderpädagogischer Unterstützung entsprochen werden kann.
Kinder mit festgestelltem Förderbedarf werden mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten an Förderschulen oder integrativ an der Regelschule mit unterstützenden Maßnahmen unterrichtet.